Wenige Wochen nach dem Aus des „Ringling“ beschliessen die Stadt und die bisherigen Bauträgerinnen im September 2016, einen zweiten Anlauf im Rütihof zu wagen. Alle Beteiligten sind sich einig, dass der gemeinnützige Wohnungsbau ins Quartier gehört und einen wichtigen Beitrag für seine Weiterentwicklung leistet. Um ein neues Projekt anzustossen, arbeiten Vertreter des BGS-Vorstandes in einer Spurgruppe mit, die sich mit Vertretern der vorherigen Gegnerschaft sowie der Stadt trifft und Empfehlungen für das neue Projekt definiert:
Am 29. Januar 2018 startet das Mitwirkungsverfahren mit 120 Personen. Neben den Quartierbewohner/-innen sind Vertreter der Stadt und der beteiligten Bauträgerinnen sowie die Planer beteiligt. Das breit abgestützte Verfahren soll sicherstellen, dass die Interessen der Menschen im Rütihof in das Projekt einfliessen und die Planer von Anfang an involviert sind. Die BGS kann wertvolle Erfahrungen aus der Testplanung für das "Stadtstück Triemli" beisteuern.
Die Teilnehmenden umreissen den weiteren Prozess und definieren die wichtigen städtebaulichen Themen für die Entwicklung des Areals. Gemeinsam gewichtet und ausgewertet sollen diese als Grundsätze in den Architekturwettbewerb einfliessen. Der Workshop wird vom Beratungsunternehmen „frischer wind“ moderiert, das viel Erfahrung in Mitwirkungsprozessen mitbringt
Der geplante Architekturwettbewerb verzögert sich. Die Bauträger/-innen und die Stadt Zürich beschliessen im Juli 2018 zuzuwarten, bis rechtskräftige Urteile in zwei hängigen Rechtsverfahren vorliegen. Diese betreffen ein Strassenprojekt im Rütihof und ein Rekursverfahren zum Quartierplan. Die Urteile werden voraussichtlich Ende 2019 bzw. im Herbst 2020 vorliegen.