Mieterservice

Suchen Sie die Hausordnung, möchten Sie eine Reparatur melden oder sich auf unserer Genossenschafts-App registrieren? Unter Mieterservice erhalten Sie Hilfe zu vielen Themen, die Sie als Mieter:in beschäftigen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Reparaturmeldung

Kein Licht im Treppenhaus? Lavabo verstopft? Waschmaschine defekt? Hier geht’s zum Formular Reparaturmeldung.

Was tun im Notfall?

Heizungsausfall, Einbruch, Stromausfall, Wasserschaden

Umsiedlungsgesuch

Suchen Sie eine kleinere oder grössere Wohnung oder möchten Sie in eine andere Siedlung ziehen? Alle Informationen zu Ihrem Umsiedlungsgesuch finden Sie hier.

Räume und Gästeunterkunft buchen

Suchen Sie eine Unterkunft für Ihre Gäste oder einen Raum für den Kindergeburtstag? Hier geht’s zu unseren Unterkunftsangeboten für Gäste und Gemeinschaftsräumen.

Dokumente

Hausordnung, Aussenraumordnung oder GV-Protokoll. Hier geht’s zu den wichtigsten Dokumenten, die Ihr Mietverhältnis mit der BGS betreffen.

Genossenschafts-App Beunity

Werden Sie Teil der BGS-Online-Community! Auf unserer App können Sie sich mit anderen Genossenschafter:innen aus Ihrer Siedlung austauschen und wissen stets, was in der BGS und in Ihrer Nachbarschaft läuft.

Anderes Anliegen

Können Sie Ihr Anliegen über die angebotenen Services nicht lösen? Kein Problem, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Antworten auf häufige Fragen

Bitte füllen Sie das Formular Umsiedlungsgesuch aus.

Beachten Sie: Wir organisieren keine Umsiedlungen, wenn Sie innerhalb der gleichen Siedlung in eine Wohnung mit gleicher Anzahl Zimmer umsiedeln wollen. Zudem müssen Sie mindestens seit drei Jahren in der jetzigen Wohnung gewohnt haben und die Belegungsvorschriften beachten.

Wir führen keine Warteliste für Personen von ausserhalb der BGS.

Wir führen lediglich eine interne Warteliste für Genossenschafter:innen und Genossenschaftskinder. Wer Interesse an eine interne Umsiedlung hat, füllt bitte das Formular Umsiedlungsgesuch aus.

Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten. Nicht jede Person auf der Warteliste hat die gleiche Umsiedlungspräferenz. Wir berücksichtigen verschiedene Faktoren und die Priorisierung gemäss Vermietungsreglement.

Wenn wir freie Wohnungen haben, berücksichtigen wir zuerst unsere Genossenschafter:innen gemäss unserer internen Warteliste. Wohnungen, die wir nicht intern vergeben können, inserieren wir jeweils am Dienstagvormittag auf unserer Webseite unter Freie Wohnungen.

Sie werden automatisch Genossenschafter:in der BGS, sobald Sie einen unbefristeten Mietvertrag bei der BGS unterzeichnen, Ihr Anteilkapital einbezahlen und der Vorstand Ihre Aufnahme bewilligt.

Bitte beachten Sie, dass pro Wohnung maximal zwei Personen Mitglied werden können, siehe Statuten, Art. 6.1. Zudem muss der:die Genossenschafter:in, mit der Sie die Wohnung mieten, dem Antrag zustimmen und diesen mitunterzeichnen.

Sprechen Sie Ihren Nachbarn oder Ihre Nachbarin direkt auf die Probleme in der Waschküche, im Trockenraum oder im Treppenhaus an und suchen Sie gemeinsam eine Lösung.

Wenn Sie zu keiner gemeinsamen Lösung gelangen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: info@bg-sonnengarten.ch oder einen Brief.

Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin und bemühen Sie sich, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Wenn Sie zu keiner gemeinsamen Lösung gelangen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: info@bg-sonnengarten.ch oder einen Brief.

Bei Interesse für ein Nebenobjekt melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle. Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Ja, Sie können das Gästezimmer oder die Gästewohnung im Triemli-Quartier mieten. Weitere Informationen finden Sie hier: Räume und Gästeunterkunft buchen.

Wir haben mehrere Gemeinschaftsräume in unseren Siedlungen. Weitere Informationen finden Sie hier: Räume und Gästeunterkunft buchen.

Bitte melden Sie sich bei der Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben oder für den Schaden an Ihrem Schlüssel selbst verantwortlich sind, müssen Sie die Ersatzkosten bezahlen.

Sie haben drei Möglichkeiten, um einen Schaden zu melden:

  • Füllen Sie das Reparaturformular aus.
  • Rufen Sie zu den Öffnungszeiten bei der zuständigen Werkstatt an.

Die Werkstatt Triemli ist zuständig für die Siedlungen:

  • Triemli
  • Kellerweg
  • Goldacker
  • Wydäckerring
  • Hagenbuchrain

Die Werkstatt Rütihof ist zuständig für die Siedlungen:

  • Altstetten
  • Rütihof
  • Riedhof
  • Geroldswil
  • Fahrweid
  • Weinigen
  • Dietikon

Unsere Hauswarte und Gärtner sind nicht fix bestimmten Siedlungen zugeteilt. Sie betreuen unsere Siedlungen gemeinsam von den beiden Werkstätten Rütihof und Triemli aus. Wenn Not am Mann ist, unterstützen sie sich gegenseitig.

Bei Feuer und Wasserschaden rufen Sie sofort die Feuerwehr: 118.

Bei einem Einbruch rufen Sie die Polizei: 117.

Anschliessend rufen Sie unsere Pikettnummer an: 043 311 19 70.

Unser Pikettdienst ist erreichbar:
Mo bis Fr, 8–17 Uhr
Wochenende: Fr, 12 Uhr, bis Mo, 7 Uhr

Nutzen Sie unsere Pikettnummer ausschliesslich im Notfall.

Mieter:innen im Wydäckerring und Goldacker 1 + 3:
Waschschlüssel laden jeweils am Mittwoch 7–8 Uhr und 16–17 Uhr in der Werkstatt Triemli

Mieter:innen der Siedlung Rütihof 1:
Waschschlüssel laden nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit der Werkstatt Rütihof.

Alle anderen Mieter:innen müssen ihren Waschschlüssel nicht laden. Sie können ihren Schlüssel direkt beim Waschmaschinenzähler-Umschalter einstecken und waschen.

Bitte schicken Sie eine E-Mail an unser Gärtnerteam: gaertner@bg-sonnengarten.ch.

Wenn sich der Parkplatz, der Bastelraum oder ein anderes Nebenobjekt, das Sie mieten, nicht in der gleichen Siedlung wie Ihr Wohnobjekt befindet, erhalten Sie zwei Einzahlungsscheine. Eine Anpassung unserer Software ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dauerauftrag für die Bezahlung der Miete einrichten wollen, müssen Sie einen Dauerauftrag pro Einzahlungsschein einrichten.

Die Miete ist jeweils bis zum 1. des Monats fällig.

Wir empfehlen Ihnen, einen Dauerauftrag für die Miete bei Ihrer Bank einzurichten. So reduzieren Sie Ihren und unseren Aufwand.

Verlangen Sie einen Einzahlungsschein bei uns, damit Sie alle nötigen Angaben für die Einrichtung des Dauerauftrages haben. Vergessen Sie nicht, die 27-stellige Referenznummer anzugeben. Über die Referenznummer können wir Ihre Zahlung automatisch verbuchen.

Die Vorteile für Sie:

  • Sie sparen Zeit.
  • Ihre Miete wird automatisch und pünktlich bezahlt.
  • Sie können Ihren Dauerauftrag problemlos anpassen, wenn sich etwas ändert.

Vorteile für die BGS:

  • Wir erhalten Ihre Mietzinszahlung pünktlich.
  • Wir sparen Gebühren.
  • Wir sparen Papier, welches für den Versand von Einzahlungsscheinen nötig ist.

Ja, das ist möglich. Bitte bestellen Sie das Formular bei finanzen@bg-sonnengarten.ch.

Zu Ihrer Info: Die Banken stellen das Lastschriftverfahren (LSV) per 30. September 2028 ein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Dauerauftrag für die Bezahlung der Miete einzurichten.

Bitte melden Sie sich bei: finanzen@bg-sonnengarten.ch.

Wir schicken Ihnen die Heiz- und Nebenkosten-Abrechnung zu. Danach erhalten Sie die Gutschrift innert 30 Tagen nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist.

Ja, eine Ratenzahlung bis maximal fünf Raten ist möglich. Bitte melden Sie sich bei:  finanzen@bg-sonnengarten.ch.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre monatliche Akontozahlung zu erhöhen. So können Sie eine hohe Nachzahlung an Heiz- und Nebenkosten per Ende Abrechnungsperiode vermeiden.

Bitte füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es uns unterschrieben zu. Entweder per Post oder an info@bg-sonnengarten.ch.

Sie müssen den Zinsausweis und den Kontoauszug des Vorjahrs für die jeweilige Steuerperiode verwenden. Der Grund ist, dass die BGS den Zins für die Anteilscheinkapital-Verzinsung für das vergangene Steuerjahr jeweils erst an der Generalversammlung im Mai/Juni bekannt gibt. Sie erhalten den Zinsausweis und den Kontoauszug für das Anteilsscheinkapital erst innert 14 Tagen nach der ordentlichen Generalversammlung.

Beispiele:

  • Für die Steuererklärung 2025 verwenden Sie bitte den Zinsausweis und Kontoauszug Ihres Anteilscheinkapitals aus dem Jahr 2024.
  • Wenn Sie im Jahr 2025 eingezogen sind und Anteilsscheinkapital gezeichnet haben, müssen Sie dies erst in der Steuererklärung 2026 angeben.
  • Wenn Sie Ihren Zinsausweis oder Kontoauszug nicht mehr finden, senden Sie eine E-Mail an: finanzen@bg-sonnengarten.ch.

Dies kann bis zu 6 Monate dauern. Voraussetzung ist die Schlussrechnung. Wir können die Schlussabrechnung erst erstellen, wenn wir alle Rechnungen der Handwerker:innen für die Mängelbehebung erhalten haben. Erst danach können wir die Bank benachrichtigen, Ihnen Ihr Anteilscheinkapitals bzw. Mietkautionsguthaben zurückzubezahlen. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Kontoverbindung mit folgenden Angaben schriftlich an finanzen@bg-sonnengarten.ch oder per Brief mit:

  • Vorname + Name Kontoinhaber:in
  • IBAN
  • per wann die Kontoverbindung ändert (sofort oder per Stichtag in der Zukunft)
  • welche Vergütungen wir auf die neue Kontoverbindung gutschreiben sollen

Schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren neuen Kontoangaben an: finanzen@bg-sonnengarten.ch. Wir schicken Ihnen dann ein separates Formular zu.

Zu Ihrer Info: Die Banken stellen das Lastschriftverfahren (LSV) per 30. September 2028 ein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Dauerauftrag einzurichten, um Ihre Miete zu bezahlen. Bestellen Sie bei uns das entsprechende Formular: finanzen@bg-sonnengarten.ch

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